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Was muss ich beachten?
Schutzbekleidung ist Pflicht, daher hier ein Auszug aus unseren AGB:
- Das Tragen einer einteiligen Leder-Sicherheitskombi ist Pflicht. Zweiteilige Leder-Sicherheitskombis sind zugelassen, wenn Jacke und Hose mit einem Metall-Reißverschluss miteinander verbunden sind.
- Das Tragen von Motorradlederhandschuhen ist Pflicht.
- Das Tragen eines Vollvisierhelms gemäß der DMSB-Schutzhelmbestimmung in der jeweils aktuellen Fassung ist Pflicht.
- Das Tragen eines geeigneten Rückenschutzes ist Pflicht. Dieser kann in die Lederbekleidung integriert sein.
- Das Tragen von festen Motorradstiefeln ist Pflicht. Schnürstiefel und „Bikerboots“ sind nicht zugelassen.
- Alle Kleidungsstücke müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein.
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